Reihe Dyskalkulie | Teil 1

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Definition einer Rechenschwäche (Dyskalkulie)

Das Themenfeld LRS/Legasthenie ist mittlerweile weitestgehend in den deutschen Lehrerzimmern angekommen. Mit dem LRS-Erlass gibt es sogar gesetzliche Vorgaben, wie die Nachteile für die lese- und rechtschreibschwachen Kinder ausgeglichen werden können. Gleichzeitig lässt der Erlass an einigen Stellen Handlungsspielräumen, die es den Schulen nicht immer erleichtern ein einheitliches LRS-Förderkonzept umzusetzen. Einige Schulen sind hier sehr gut aufgestellt, führen regelmäßig normierte Testreihen durch und verfügen über eine einheitliche Förderstruktur. Andere Schulen stehen in diesem Prozess erst am Anfang. So unterschiedlich die Ausgangssituationen an den Schulen sind, so wissen doch mittlerweile fast alle Schulen um die Symptome einer LRS.

Ganz anders sieht es hingehen aus, wenn die Frage einer Dyskalkulie, oder auch Rechenschwäche genannt, im Raum steht. Dem möchten wir mit dieser Reihe etwas Abhilfe schaffen und veröffentlichen an dieser Stelle in loser Reihe Beiträge zum Themenfeld „Dyskalkulie“.

Heute beschäftigen wir uns zunächst mit der Frage, was unter einer Dyskalkulie eigentlich verstanden wird.

Dyskalkulie: Forschung in den Kinderschuhen

Das Forschungsfeld der Dyskalkulie ist – im Vergleich zur Legasthenie – ein noch recht junges. Eine intensivere Auseinandersetzung findet seit ca. 25 Jahren statt. Es liegt nahe, dass es aufgrund der verschiedenen Berufsgruppen, die sich mit dem Thema beschäftigen (Psychologen, Neurologen, Mathematikdidaktiker, Pädagogen) keine verbindliche, von allen Berufsgruppen akzeptierte Definition gibt.

Was festgehalten werden kann

  • 3-7% der Grundschulkinder sind betroffen (das entspricht in etwa den Zahlen bei Legasthenie)
  • Mädchen sind ungefähr ebenso häufig betroffen wie Jungen
  • Schwierigkeiten zeigen sich meist ab der 2./3. Klasse
  • Vorläufermerkmale lassen sich bereits vor Schuleintritt erkennen

Definition einer Dyskalkulie

Je nach Ansatz der einzelnen Disziplinen gibt es verschiedene Definitionen und Erklärungsansätze. Die medizinische Definition basiert auf der ICD-10 der WHO und erkennt die Dyskalkulie als Entwicklungsstörung an:

„Diese Störung besteht in einer umschriebenen Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie und Differential- sowie Integralrechnung benötigt werden. Die Rechenleistung des Kindes muss eindeutig unterhalb des Niveaus liegen, welches aufgrund des Alters, der allgemeinen Intelligenz und der Schulklasse zu erwarten ist. Die Rechenschwierigkeiten dürfen nicht wesentlich auf unangemessene Unterrichtung oder direkt auf Defizite im Sehen, Hören oder auf eine neurologische Störung zurückzuführen sein. Ebenso dürfen sie nicht als Folge irgendeiner neurologischen, psychiatrischen oder anderen Krankheit erworben worden sein.“

Von den meisten Autoren wird der Begriff Dyskalkulie synonym mit dem der Rechenschwäche und Rechenstörung verwendet.

Dyskalkulie wird also auf verschiedenen Ebenen verstanden als: Teilleistungsschwäche, Teilfunktionsstörung, Teilleistungsstörung, partielles Lernproblem oder multikausale Störung.

Ausblick

Im folgenden Beitrag schauen wir uns genauer an, anhand welcher Symptome Sie bei einem Ihrer Schüler, Ihrer Schülerinnen einen begründeten Verdacht auf eine Dyskalkulie äußern können.

Für heute verbleibt mit herzlichen Grüßen

Ihre Jennifer Bubolz

1 Antwort

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  1. […] unseren letzten beiden Beiträgen der Reihe „Dyskalkulie“ haben wir uns zunächst mit der Eingrenzung des Begriffes befasst und herausgestellt, anhand welcher Symptome eine Dyskalkulie zu erkennen […]

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