Umsetzung des LRS-Erlasses in der Schule

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Eine Frage, die Schulen immer wieder umtreibt, ist die Umsetzung des LRS-Erlasses im Schulalltag – und damit verknüpft die Themen Notenschutz und Nachteilsausgleich.

Umsetzung des LRS-Erlasses in der Schule

Von vielen Lehrkräften, insbesondere an den weiterführenden Schulen, hören wir oft die Klage, dass zunehmend mehr Eltern mit einem LRS-Gutachten an sie herantreten und die Umsetzung des LRS-Erlasses für ihr Kind fordern. Diese Entwicklung wirft einige offene Fragen auf:

  • Wie lange gilt ein solches Gutachten?  Von wem muss das Gutachten ausgestellt worden sein?
  • Welche Maßnahmen sieht der LRS-Erlass genau vor? Welche Leistungen fließen nicht in die Benotung mit ein? Und gilt das für alle schriftlichen Fächer?
  • Wie kann die Schule in ihrem Förderunterricht gezielt auf diese Kinder eingehen? Wie muss die Entwicklung dokumentiert werden?

… um nur einige der häufigsten Fragen zu nennen.

Grundsätzlich gilt:

Es gibt keine einheitliche Vorgehensweise der Bundesländer. Jedes Bundesland hat seinen eigenen LRS-Erlass, in dem das Vorgehen bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben beschrieben ist. Eine Übersicht aller LRS-Erlasse finden Sie hier.

Unter folgendem Link finden Sie darüber hinaus eine ausführliche Infoschrift zur Umsetzung des LRS-Erlasses in NRW: Infoschrift LRS-Erlass in NRW

 

Weiterführende Tipps zum Thema “Lese-Rechtschreibschwäche in der Schule begegnen” finden Sie in unserem Beitrag: LRS-Erlass – Theorie und Praxis

Im Beitrag “LRS in der Oberstufe und in den Abiturprüfungen” gehen wir auf die Regelungen ein, die in diesem speziellen Zeitraum gelten.

 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen erste Tipps zum Weiterlesen mit auf den Weg geben und wünschen Ihnen für Ihren Schulalltag alles Gute,

Ihr Team der I.D.L.-Akademie

 

 

 

 

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  1. […] Grundlegendes zum LRS-Erlass in NRW und zu Fragen der Umsetzung des Erlasses haben wir in vorhergehenden Beiträgen bereits […]

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